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   BGH, 21.08.1991 - XII ARZ 18/91   

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BGH, 21.08.1991 - XII ARZ 18/91 (https://dejure.org/1991,12027)
BGH, Entscheidung vom 21.08.1991 - XII ARZ 18/91 (https://dejure.org/1991,12027)
BGH, Entscheidung vom 21. August 1991 - XII ARZ 18/91 (https://dejure.org/1991,12027)
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  • BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78

    Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts;

    Auszug aus BGH, 21.08.1991 - XII ARZ 18/91
    Gründe, die ausnahmsweise die Bindungswirkung in Frage stellen könnten (vgl. dazu BGHZ 71, 69, 72), liegen entgegen der Auffassung des Amtsgerichts Krefeld nicht vor.

    Etwas anderes gilt nur, wenn eine Verweisung jeder Rechtsgrundlage entbehrt und sich daher als willkürlich erweist (BGHZ 71, 69, 72).

  • BGH, 08.06.1988 - IVb ARZ 28/88
    Auszug aus BGH, 21.08.1991 - XII ARZ 18/91
    Dem Amtsgericht Krefeld ist zwar darin zuzustimmen, daß mit der von dem Amtsgericht Eschweiler verfügten, am 28. Februar 1990 erfolgten Zustellung der Klage an den Beklagten das Verfahren insgesamt - also sowohl das Auskunfts- als auch das Zahlungsbegehren der Klägerin - bei dem Amtsgericht Eschweiler rechtshängig geworden ist, und zwar ohne Rücksicht darauf, daß dieses Gericht durch den Beschluß vom 23. Februar 1990 nach seinem Verständnis Prozeßkostenhilfe zunächst nur für den Auskunftsantrag bewilligt hatte (vgl. Senatsbeschlüsse, vom 8. Juni 1988 - IVb ARZ 28/88 = FamRZ 1988, 1257 und vom 13. April 1988 - IVb ARZ 13/88 = BGHR ZPO § 261 Abs. 3 Nr. 2 Stufenklage 2 und 1).

    Die einmal begründete Zuständigkeit des Amtsgerichts Eschweiler dauerte vielmehr gemäß § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO fort (Senatsbeschluß vom 8. Juni 1988 a.a.O.).

  • BGH, 02.03.1988 - IVb ARZ 6/88
    Auszug aus BGH, 21.08.1991 - XII ARZ 18/91
    Auch wenn die Verweisung des Rechtsstreits an das Amtsgericht Krefeld hiernach rechtsfehlerhaft war, rechtfertigt das noch keine Ausnahme von dem Grundsatz, daß selbst auf Verfahrensmängeln beruhende und deshalb fehlerhafte Verweisungsbeschlüsse grundsätzlich wirksam sind (ständige Rechtsprechung; vgl. Senatsbeschlüsse vom 2. März 1988 - IVb ARZ 6/88 = BGHR ZPO § 281 Abs. 2 Satz 2 Verweisung, fehlerhafte 1 und vom 20. September 1989 - IVb ARZ 16/89).
  • BGH, 13.04.1988 - IVb ARZ 13/88
    Auszug aus BGH, 21.08.1991 - XII ARZ 18/91
    Dem Amtsgericht Krefeld ist zwar darin zuzustimmen, daß mit der von dem Amtsgericht Eschweiler verfügten, am 28. Februar 1990 erfolgten Zustellung der Klage an den Beklagten das Verfahren insgesamt - also sowohl das Auskunfts- als auch das Zahlungsbegehren der Klägerin - bei dem Amtsgericht Eschweiler rechtshängig geworden ist, und zwar ohne Rücksicht darauf, daß dieses Gericht durch den Beschluß vom 23. Februar 1990 nach seinem Verständnis Prozeßkostenhilfe zunächst nur für den Auskunftsantrag bewilligt hatte (vgl. Senatsbeschlüsse, vom 8. Juni 1988 - IVb ARZ 28/88 = FamRZ 1988, 1257 und vom 13. April 1988 - IVb ARZ 13/88 = BGHR ZPO § 261 Abs. 3 Nr. 2 Stufenklage 2 und 1).
  • BGH, 20.09.1989 - IVb ARZ 16/89
    Auszug aus BGH, 21.08.1991 - XII ARZ 18/91
    Auch wenn die Verweisung des Rechtsstreits an das Amtsgericht Krefeld hiernach rechtsfehlerhaft war, rechtfertigt das noch keine Ausnahme von dem Grundsatz, daß selbst auf Verfahrensmängeln beruhende und deshalb fehlerhafte Verweisungsbeschlüsse grundsätzlich wirksam sind (ständige Rechtsprechung; vgl. Senatsbeschlüsse vom 2. März 1988 - IVb ARZ 6/88 = BGHR ZPO § 281 Abs. 2 Satz 2 Verweisung, fehlerhafte 1 und vom 20. September 1989 - IVb ARZ 16/89).
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